info@inhotec.de

  +49 (0) 203 48458700

    

logo
  • Home
  • Über uns
  • Wieso wir?
  • Services
  • Kundenfeedback
  • Kontakt

 

 

    

logo
  • Home
  • Über uns
  • Wieso wir?
  • Services
  • Kundenfeedback
  • Kontakt

 

 

    

logo
  • Home
  • Über uns
  • Wieso wir?
  • Services
  • Kundenfeedback
  • Kontakt
  • Home
  • Über uns
  • Wieso wir?
  • Services
  • Kundenfeedback
  • Kontakt

AGB


Allgemeine Geschäftsbedinungen


  • 1 Allgemeines
  1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
  4. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung der INHOTEC GmbH wirksam
  • 2 Angebot und Vertragsgegenstand
  1. Sämtliche Angebote der INHOTEC GmbH sind freibleibend. Unsere technischen Angaben sowie die in Katalogen, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Rechtlich verbindlich ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht innerhalb von 7 Tagen widersprochen worden ist.
  2. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der INHOTEC GmbH zustande oder durch Übersendung der Ware und der Rechnung.
  3. Die INHOTEC GmbH ist im Übrigen berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Produkte zu liefern, wenn die Eigenschaften des Produktes gleich oder höherwertig sind
  1. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen der INHOTEC GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten der INHOTEC GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

 

  • 3 Überlassene Unterlagen

 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


  • 4 Lieferungen, Leistungen und Lieferzeit

 Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart.

  1. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft.
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  1. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Produkt dem Frachtführer, der mit dem Transport der Produkte beauftragt ist, zum Termin übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Produkte aus Gründen, die von INHOTEC GmbH nicht zu vertreten sind, können diese auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
  1. In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen sowie Nichtbelieferung, nicht richtige

oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Sollten sich Lieferungen der INHOTEC GmbH mehr als 4 Wochen verzögern, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist auch INHOTEC GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


  • 5 Preise und Zahlung
  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
  1. Im Verzugsfalle werden auch alle übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur sofortigen Zahlung fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.
  1. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen/oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist INHOTEC GmbH bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist die INHOTEC GmbH nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die INHOTEC GmbH durch den Annahmeverzug des Kunden entstehen, kann er vom Kunden ersetzt verlangen.
  1. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, und zwar unabhängig davon, ob diese schon bei Vertragsabschluss vorlagen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem oder anderen Gründen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

  • 6 Annahmeverzug unseres Vertragspartners
  1. Gerät unser Kunde mit der Annahme unserer Leistungen ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Unsere gesetzlichen Rechte im Fall des Annahmeverzuges unseres Kunden bleiben unberührt.
  1. Der Kunde hat uns unsere Einlagerungskosten, Lagermiete und Versicherungskosten für zur Abnahme fällige, aber nicht abgenommene Ware zu erstatten. Eine Verpflichtung, eingelagerte Ware zu versichern, besteht jedoch für uns nicht.
  1. INHOTEC GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der nach Ziff. 8 unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte („Vorbehaltsprodukt“) verletzt oder falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder nachträglich Umstände entstehen, aus denen sich die bestehende oder bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden ergibt.
  1. Wird die Lieferung der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert oder befindet er sich in Annahmeverzug, dürfen wir nach Ablauf eines Monats seit Absendung der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Verzögerung berechnen, wobei es uns vorbehalten bleibt, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Beweis zu erbringen, dass das Lagergeld nicht oder nicht in der geforderten Mindesthöhe entstanden ist.

  • 7 Annullierungskosten
  1. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die INHOTEC GmbH, falls dem Kunden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Netto-Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten
  2. Die INHOTEC GmbH ist bei Annahmeverzug berechtigt vom Vertrag zurücktreten.


  • 8 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt wurde.

 

  • 9 Gefahrübergang
  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  1. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.


  • 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  1. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  1. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
  • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für entstehende Erzeugnisse das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  • Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehender Ziffer 4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  • Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist und kein sonstiger

Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  • Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt INHOTEC GmbH.
  1. Der Abnehmer hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
  1. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum von INHOTE GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit INHOTEC GmbH benutzt werden.

 

 

  • 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
  1. Die INHOTEC GmbH gewährleistet innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Für Akkus gewähren wir nur 6 Monate Gewährleistung.
  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wobei die Rüge schriftlich zu erfolgen hat.  Unterlässt unser Kunde die ordnungsgemäße und rechtzeitige Rüge, so kann er Ansprüche wegen der anzuzeigenden Umstände nicht mehr geltend machen, es sei denn, INHOTEC GmbH hätte arglistig gehandelt.
  1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  1. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel bei neuen Sachen beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang des Produktes im Sinne von Ziffer 9.1. Die Veräußerung gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
  1. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Bei Ersatzlieferung geht das Eigentum an dem ersetzten Teil auf die INHOTEC GmbH über. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten die nicht von INHOTEC GmbH autorisiert sind unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  1. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  1. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  1. Soweit im Rahmen der Gewährleistung ein Versand an INHOTEC GmbH notwendig wird, trägt der Kunde Gewähr für ordnungsgemäße Verpackung und Versand. Mehrkosten auf Grund unüblichen Versands trägt der Kunde. Alle sonstigen Aufwendungen der Nachbesserung und Ersatzlieferung trägt INHOTEC GmbH. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, kann INHOTEC GmbH Ersatz für die nach diesen Bestimmungen aufgewandten Kosten nach Maßgabe der jeweils gültigen Servicepreise der INHOTEC GmbH zu verlangen.
  1. Vom Kunden beauftragte Software-Anpassungen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung.
  1. Die INHOTEC GmbH gewährleistet, dass die Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind und den vereinbarten Garantien entsprechen. Den Parteien ist bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Gewährleistung für Software-Fehler erstreckt sich daher nur auf solche Mängel, die die Verwendung für den Kunden zu dem vereinbarten Zweck unbrauchbar oder unzumutbar aufwendig macht.
  1. Geht der Vertrag zwischen uns und unserem Vertragspartner lediglich dahin, dass wir unserem Vertragspartner Software, Programme, Interfaces oder andere Waren Dritter lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (z. B. Porto, Duplizierungskosten) zu überlassen haben, so übernehmen wir für die Mangelfreiheit derartiger Produkte keinerlei Gewährleistung.
  1. Sachmängelansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon wird INHOTEC GmbH etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten von INHOTEC GmbH in vollem Umfang dem Kunden abtreten, ohne dafür einzustehen.
  1. Technische Daten in Produktinformationen stellen keine Garantien dar. Eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn sie ausdrücklich schriftlich von INHOTEC GmbH als solche bezeichnet wird. INHOTEC GmbH gewährleistet nicht, dass Programmfunktionen in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten
  1. Die Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Missachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie falschen oder fehlerhaften Programm- und/oder Verarbeitungsdaten beruhen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
  1. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt

  • 12 Haftungsbeschränkungen
  1. Die Haftung der INHOTEC GmbH beschränkt sich bei fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INHOTEC GmbH.
  1. Sofern die INHOTEC GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von der INHOTEC GmbH bei Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflicht- Versicherung von INHOTEC GmbH beschränkt. Auf Verlangen gewährt INHOTEC GmbH Einblick in die Versicherungspolice.
  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die INHOTEC GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet INHOTEC GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat,

dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen, dem eigenen Interesse am Bestand und der Sicherung der Daten entsprechenden Abständen Datensicherungen vorzunehmen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so haften wir bei Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung

 

  • 13 Export- und Importgenehmigungen
  1. Von INHOTEC GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der ausführt oder exportiert.
  2. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von der INHOTEC GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber INHOTEC GmbH.

 

 

  • 14. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
  1. Für den Fall von Lieferungen von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne von § 2 i.V.m. Anhang I des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) an Unter-nehmen (B2B-Lieferungen) ist der Kunde verpflichtet, das Produkt nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt die INHOTEC GmbH von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
  2. Der Kunde hat Unternehmen, an welche er die gelieferte Elektro.- und Elektronikgeräten im vorbenannten Sinne weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Kunde dies, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen oder die bei der INHOTEC GmbH entstandenen Kosten zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Produkte zu ersetzen


  • 15. Einfuhrumsatzsteuer; innergemeinschaftlicher Erwerb

Der Kunde ist auf Anfrage verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer bekannt zu geben und die notwendigen Auskünfte über seine Unternehmereigenschaft, die Verwendung und den Transport der gelieferten Produkte sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an INHOTEC GmbH zu erteilen. Verletzt er diese Pflicht, hat er INHOTEC GMBH von da-raus resultierenden Ansprüchen freizustellen und ihren auf der Pflichtverletzung beruhenden Aufwand zu ersetzen.

                                                                          

 

  • 16 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: 21.03.2018


“Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die Anderen erst einmal reden.” – John F. Kennedy

Kontakt

info@inhotec.de

+49 (0) 203 48458700

Postanschrift
Obermeidericherstr. 118,
47138 Duisburg

Büroadresse
Richard-Hindorf-Platz 2,
47119 Duisburg

INHOTEC © 2020. Alle Rechte vorbehalten.
Impressum - Datenschutz - AGB
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.AkzeptierenAblehnenDatenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN